Kategorie: Unternehmer

Flexible Kapitalgesellschaft – eine neue Chance für Start-ups

Mit dem FlexKapGG wird eine neue Rechtsform einer Kapitalgesellschaft geschaffen, die auf dem Recht der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) unter Einbeziehung von einzelnen flexiblen Gestaltungsmöglichkeiten aus dem Recht der Aktiengesellschaft (AG) aufbaut. Ab 1.1.2024 können GmbHs in flexible Kapitalgesellschaften (FlexCo) umgewandelt und neue FlexCo gegründet werden. Nachfolgend werden die wesentlichen Neuerungen der FlexCo überblicksmäßig dargestellt:

Registrierkassenpflicht

Seit 2016 gilt die Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht für Bareinnahmen. Betriebe sind grundsätzlich dann zur Verwendung einer Registrierkasse (d.h. eines elektronischen Aufzeichnungssystems zur Einzelerfassung der Barumsätze) verpflichtet, wenn:

Umsatzsteuerzinsen: Was bedeutet das für mich?

Lange gab es in Österreich keine Regelung darüber, wie mit finanziellen Verlusten durch verspätete Auszahlungen von Vorsteuerguthaben verfahren wird. Auf Drängen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) mit Hinweis auf die Wahrung der Neutralität der Mehrwertsteuer, wurden im Rahmen des Abgabenänderungsgesetztes 2022 (AbgÄG 2022 – BGBl I Nr. 108/2022, kundgemacht am 19.07.2022) nun Umsatzsteuerzinsen gemäß § 205c BAO eingeführt. Durch diese Novelle besteht nun eine Verzinsung von Gutschriften aus der Umsatzsteuer, jedoch auch für Nachforderungen.

Härtefall-Fonds Phase 4

Die Antragstellung ist vom 1.12.2021 bis 02.05.2022 für weitere fünf Betrachtungszeiträume möglich: November 2021 bis März 2022. In diesem Zeitraum ist auch eine rückwirkende Antragstellung für alle Betrachtungszeiträume der Phase 4 möglich.

Wie nachhaltig ist Ihr Unternehmen?

Nachhaltigkeit heißt für Unternehmen gut zu wirtschaften mit einer realistischen Ausgewogenheit zwischen kurzfristiger Gewinnerzielung und Sicherung der Zukunftsfähigkeit. Es kommt darauf an, kontinuierlich den Ausgleich zwischen ökonomischen, ökologischen und gesellschaftlichen Interessen zu suchen. Produkte und Dienstleistungen sollen zu einer nachhaltigen Entwicklung der Gesellschaft beitragen.

Neue Regelungen zum Einfuhr-Versandhandel ab 1. Juli 2021

Bisher gab es für Warenimporte aus Drittländern bis zu einem Wert von 22 EUR eine Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer. Ab 1. Juli 2021 kommt bei allen Importen Einfuhrumsatzsteuer zur Anwendung. Um das Erklären und Entrichten der Umsatzsteuer auch für geringwertige Güter aus Drittstaaten zu vereinfachen, wurde mit 1. Juli 2021 die Einrichtung von sogenannten Import-One-Stop-Shops (IOSS) eingeführt.

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