Investitionen zum Jahresende

Wer Anschaffungen von Maschinen, Hardware, Arbeitsmaterial oder den Bau einer Lagerhalle für betriebliche Zwecke plant, sollte dies im Zusammenhang mit dem investitionsbedingten Gewinnfreibetrag noch bis Jahresende machen. 

Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag kann für das Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder Herstellung begünstigter Wirtschaftsgüter geltend gemacht werden. Er beträgt abhängig von der Bemessungsgrundlage zwischen 4,5 und 13% und ist mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. mit höchstens € 45.350,00 begrenzt. Die Absetzung für Abnutzung wird dadurch nicht berührt.

Begünstigt sind abnutzbare körperliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren. 

Folgende Wirtschaftsgüter sind davon ausgeschlossen:

  • Personen- und Kombinationskraftfahrzeuge sowie Kraftfahrzeuge, die zu mindestens 80% der gewerblichen Personenbeförderung dienen.
  • Luftfahrzeuge
  • Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungskosten bis zu € 800,00)
  • Gebrauchte Wirtschaftsgüter
  • Wirtschaftsgüter, für die eine Forschungsprämie in Anspruch genommen wird.
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