30.06.: Fristende Abgabe Steuererklärungen

Wer zur Abgabe der Steuererklärungen verpflichtet ist, hat diese elektronisch bis zum 30. Juni jeden Jahres beim Finanzamt einzureichen.

Betroffen sind davon beispielsweise ArbeitnehmerInnen oder Pensionistinnen, die zwei lohnsteuerpflichtige Bezüge gleichzeitig beziehen. Das gilt ab dem ersten Tag.

Auch UnternehemerInnen, die im betrieblichen Bereich veranlagt sind, haben ihre Erklärungen elektronisch über Finanz Online bis Ende Juni abzugeben, wenn sie nicht in die Quotenregelung ihrer Steuerberatung fallen.

Nach oben