Steuerfrei (beruflich) Reisen

Wie wir in der vorherigen Steuerfrei-Ausgabe berichteten, sind die Kilometergelder 2025 für PKW, Kombi, Motoräder und Fahrräder angehoben worden. Aber auch bei den Verpflegungskosten (Tagesgelder oder Diäten) und bei den Pauschalen für Übernachtung (Nächtigungsgelder) gibt ab 2025 Erhöhungen.

Klimabonus

Für den Klimabonus, der 2025 gesetzlich abgeschafft wurde, gibt es noch Details im Nachhinein.

Motorbezogene Versicherungssteuer für E-Autos ab 1.4.2025

Bislang waren E-Autos von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit. Für die Berechnung der motorbezogenen Versicherungssteuer werden – ähnlich wie bei Pkw mit Verbrennungsmotor – die Motorleistung sowie mangels eines CO2-Ausstoßes das Eigengewicht des Pkw herangezogen. Die Steuer wird dann über die Kfz-Haftpflichtversicherung eingehoben und gilt für sowohl bestehende als auch neue Elektroautos. Künftig sind nur noch Kleinkrafträder („Mopeds“) mit elektrischem Antrieb befreit.

Bundesschätze als Anlageform für Privatpersonen

Die Republik Österreich bietet mit den Bundesschätzen seit 2024 wieder eine staatliche und gebührenfreie Sparform an. Konkret handelt es sich um eine Form Staatsanleihen,  die im  Auftrag der Republik Österreich von der Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur (OeBFA) angeboten werden und mittels Online-Plattform www.bundesschatz.at zu erwerben sind. 

Abschaffung der Bildungskarenz

Mit 01.04.2025 wurde die Bildungskarenz mit Bezügen von Weiterbildungs- oder Bildungsteilzeitgeld abgeschafft. Der Bezug dieser Gelder ist aufgrund von Übergangsbestimmungen noch möglich, wenn bis zum 28.02.2025 schriftlich mit der Arbeitgeberin eine Bildungskarenz oder -teilzeit vereinbart wurde und die Bildungsmaßnahme spätestens mit 31. Mai 2025 begonnen hat. 

Kleinbetragsrechnung

In Österreich gelten Rechnungen bis zu einem Betrag von 400 Euro (inkl. USt) als Kleinbetragsrechnungen. Eine solche Kleinbetragsrechnung erfordert weniger Pflichtangaben als eine normale Rechnung. 

FinanzOnline – Benachrichtigung bei elektronischer Zustellung

Sollten Sie einen persönlichen FinanzOnline-Zugang und der elektronischen Zustellung zugestimmt haben, wurde entsprechend einer Änderung der FinanzOnline-Verordnung (§ 5b Abs. 2) die E-Mail-Verständigung in die Nachrichten aktiviert.  Daher sollten Sie überprüfen, ob Ihre hinterlegte E-Mail-Adresse aktuell ist. Auf die Benachrichtigung kann allerdings auch verzichtet werden. Das ist in der Funktion „Zustellung“ möglich.

Handwerkerbonus

Der Handwerkerbonus kann seit 15. Juli 2024 online auf der Website handwerkerbonus.gv.at beantragt werden. Die Förderung von Handwerkerleistungen steht allen volljährigen Privatpersonen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Österreich für die Zwecke des eigenen Wohnbedarfs zu.

Neue Größenklassen ab 1.1.2024

Die Einstufung der Kapitalgesellschaften in kleinst, klein, mittelgroß und groß hat unmittelbare Auswirkung auf die Berichts- und Prüfpflicht des Unternehmens. So müssen Kleinstkapitalgesellschaften keinen Anhang erstellen und kleine Kapitalgesellschaften keinen Lagebericht.

Mitarbeiterprämie 2024

Statt der bisherigen Teuerungsprämie kann ab dem Jahr 2024 die Mitarbeiterprämie ausgezahlt werden. Allerdings muss diese in vollem Umfang aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift erfolgen.

Neuerungen in der Liebhabereiverordnung

Die LVO legt bestimmte Betrachtungszeiträume fest, in deren Rahmen eine Prognoserechnung aufgestellt werden muss, um zu beurteilen, ob eine steuerlich unbeachtliche Liebhaberei bei der Vermietung und Verpachtung von Immobilien vorliegt. Dieser Betrachtungszeitraum für den geplanten Totalüberschuss der entgeltlichen Gebäudeüberlassung („große Vermietung“) sowie bei der Vermietung von Eigenheimen, Eigentumswohnungen und Mietwohngrundstücken mit qualifizierten Nutzungsrechten („kleine Vermietung“) wurde mit der Aktualisierung der LVO um jeweils fünf Jahre verlängert.

Bauen für die Zukunft

Am 20.3.2024 wurde vom Nationalrat ein Konjunkturpaket für den Wohnbau beschlossen. Eine wesentliche steuerliche Maßnahme ist die befristete Erhöhung der Absetzung für Abnutzung (AfA) im Neubau. Um diese beanspruchen zu können, müssen Wohngebäude dem klimaaktiv Gebäudestandard in Bronze entsprechen. Weiters gibt es bei Sanierungsmaßnahmen verbesserte Abschreibmöglichkeiten, einen Ökozuschlag sowie die Abschaffung von Nebengebühren.

Änderungen beim Dienstzettel

Seit 28.03.2024 gelten für Neueintritte bzw. neu auszustellende Dienstzettel und Dienstverträge von echten und freien Dienstnehmerinnen neue Mindestinformationen, über die jede Arbeitgeberin der Arbeitnehmerin unterrichten muss aufgrund der Umsetzung des Art 4 der neuen EU-Transparenz-RL (RL 2019/1152). 

Wenn ein Gebäude/eine Wohnung zuerst betrieblich genutzt und dann privat verwendet wird

Ein Betriebsgebäude, etwa eine Werkstätte einer Handwerkerin, kann durch die Veränderung im Lebenszyklus des Betriebes oder der Lebensumstände der Unternehmerin auch mal fortan privat weiterverwendet werden. Besonders, wenn es sich um eine sog. gemischte Nutzung des Gebäudes handelt: ein Teil ist gewerblich, ein anderer Teil ist Wohnfläche.

ORF-Beitrag für Betriebe

Mit dem Jahr 2024 wird die bisherige GIS-Gebühr durch den ORF-Beitrag ersetzt. Im betrieblichen Bereich ist dieser von Unternehmer iSd § 3 KommStG 1993, die im Vorjahr Kommunalsteuer bezahlt haben, jährlich zu entrichten.

Flexible Kapitalgesellschaft – eine neue Chance für Start-ups

Mit dem FlexKapGG wird eine neue Rechtsform einer Kapitalgesellschaft geschaffen, die auf dem Recht der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) unter Einbeziehung von einzelnen flexiblen Gestaltungsmöglichkeiten aus dem Recht der Aktiengesellschaft (AG) aufbaut. Ab 1.1.2024 können GmbHs in flexible Kapitalgesellschaften (FlexCo) umgewandelt und neue FlexCo gegründet werden. Nachfolgend werden die wesentlichen Neuerungen der FlexCo überblicksmäßig dargestellt:

Registrierkassenpflicht

Seit 2016 gilt die Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht für Bareinnahmen. Betriebe sind grundsätzlich dann zur Verwendung einer Registrierkasse (d.h. eines elektronischen Aufzeichnungssystems zur Einzelerfassung der Barumsätze) verpflichtet, wenn:

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