Homeoffice-Pauschale 

Ab dem Jahr 2021 können von Arbeitgeber:innen zur Abgeltung von Mehrkosten maximal 3 Euro pro Tag an Arbeitnehmer:innen im Homeoffice ausgezahlt werden. Für höchstens 100 Homeoffice-Tage (also max. 300 Euro) bleiben die Zahlungen steuer- und sozialversicherungsfrei.

Umsatzsteuerzinsen: Was bedeutet das für mich?

Lange gab es in Österreich keine Regelung darüber, wie mit finanziellen Verlusten durch verspätete Auszahlungen von Vorsteuerguthaben verfahren wird. Auf Drängen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) mit Hinweis auf die Wahrung der Neutralität der Mehrwertsteuer, wurden im Rahmen des Abgabenänderungsgesetztes 2022 (AbgÄG 2022 – BGBl I Nr. 108/2022, kundgemacht am 19.07.2022) nun Umsatzsteuerzinsen gemäß § 205c BAO eingeführt. Durch diese Novelle besteht nun eine Verzinsung von Gutschriften aus der Umsatzsteuer, jedoch auch für Nachforderungen.

BMF-Erlass: Zinsanpassungen

Nachdem jahrelang das Zinsniveau niedrig blieb und nur kurzzeitig Zinssatzanpassungen bzw. -aussetzungen durch die COVID-19-Pandemie erfolgten,  wird nun durch den Beschluss des EZB-Rates der Basiszinssatzes um 0,5% erhöht.

Energiegutschein

Die österreichische Bundesregierung möchte mit dem sogenannten Energiegutschein einen Energiekostenausgleich schaffen, der die gestiegenen Preise abfedern soll.

Härtefall-Fonds Phase 4

Die Antragstellung ist vom 1.12.2021 bis 02.05.2022 für weitere fünf Betrachtungszeiträume möglich: November 2021 bis März 2022. In diesem Zeitraum ist auch eine rückwirkende Antragstellung für alle Betrachtungszeiträume der Phase 4 möglich.

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