Schlagwort: Vermietung

Neuerungen in der Liebhabereiverordnung

Die LVO legt bestimmte Betrachtungszeiträume fest, in deren Rahmen eine Prognoserechnung aufgestellt werden muss, um zu beurteilen, ob eine steuerlich unbeachtliche Liebhaberei bei der Vermietung und Verpachtung von Immobilien vorliegt. Dieser Betrachtungszeitraum für den geplanten Totalüberschuss der entgeltlichen Gebäudeüberlassung („große Vermietung“) sowie bei der Vermietung von Eigenheimen, Eigentumswohnungen und Mietwohngrundstücken mit qualifizierten Nutzungsrechten („kleine Vermietung“) wurde mit der Aktualisierung der LVO um jeweils fünf Jahre verlängert.

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