Kategorie: Dienstgeber

Corona-Prämie

Das EStG sieht eine Steuer- und Beitragsbefreiung von Bonuszahlungen und Zulagen bis zu 3.000€ vor (in Form von Bargeld oder auch Gutscheinen), die im Kalenderjahr 2020 an Beschäftigte für ihren Einsatz während der Corona-Krise gewährt werden.

Kurzarbeit

Welche Unternehmen profitieren davon? Alle Unternehmen, die durch die Maßnahmen gegen das Coronavirus vorübergehend in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, können unabhängig von der Betriebsgröße und der Branche Kurzarbeit beantragen. Möglich ist die Beantragung für alle arbeitslosenversicherten Arbeitnehmer unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Außer für geringfügig Beschäftigte kommt Kurzarbeit auch für Personen in Teilzeit und Lehrlinge in […]

Lehrlingsbonus

Mit dem sogenannten Lehrlingsbonus verfolgt die Regierung das Ziel, durch die Corona-Pandemie keine Lehrlingslücken entstehen zu lassen bzw. dass die Aufrechterhaltung der Ausbildungsleistung honoriert wird.

COVID-19

Aus Anlass der Corona-Notstandsmaßnahmen möchten wir Ihnen, liebe Klientinnen und Klienten, folgende Neuigkeiten mitteilen:

COVID-19

Aus Anlass der Corona-Notstandsmaßnahmen möchten wir Ihnen, liebe Klientinnen und Klienten, Folgendes mitteilen: Wir sind für Sie an den Wochentagen von 9.00 bis 17.00 telefonisch sowie per E-Mail erreichbar. In dieser Zeit nehmen wir auch Unterlagen von Ihnen entgegen, wenn dies nicht aufschiebbar ist. Weiters steht im Erdgeschoß ein Kanzlei-Postkasten zur Verfügung. Für die von […]

Neuorganisation der Finanzverwaltung

Anstatt der Steuer- und Zollkoordination, der 40 Finanz- und 9 Zollämter, der Großbetriebsprüfung, der Finanzpolizei und der Steuerfahndung umfasst das BMF ab 1.7.2020 künftig nur mehr fünf Ämter: das Finanzamt Österreich, das Finanzamt für Großbetriebe, das Zollamt Österreich, das Amt für Betrugsbekämpfung und der Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben und Beiträge. Das Finanzamt Österreich ist für „private Steuerzahlerinnen“ […]

Neuregelung des Papamonats

Änderungen im Väter-Karenzgesetz (VKG) haben dazu geführt, dass einem Dienstnehmer, der dies verlangt, nunmehr im Zeitraum zwischen der Geburt seines Kindes und dem Ablauf des Beschäftigungsverbotes der Mutter eine einmonatige Freistellung (Papamonat) zu gewähren ist. 

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