Steuerbefreiung „Eisenbahnen“ & GWG 2023

Ab 1.1.2023 ist die Beförderung mit Eisenbahnen im grenzüberschreitenden Beförderungsverkehr steuerfrei.

Abnutzbare Anlagegüter, die nicht mehr als € 1.000 (ab 1.1.2023, davor € 800) kosten, können als >>geringwertiges Wirtschaftsgut<< sofort als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Steht ein Vorsteuerabzug zu, so ist die Grenze von € 1.000 netto zu verstehen. Die Abschreibung hat bei Einnahmen-Ausgaben-Rechner:innen im Jahr der Bezahlung zu erfolgen, bei buchführunden Unternehmer:innen im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung.

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