Verlängerter Verlustersatz

Mittels Verordnung wurden die Details über die Verlängerung des Verlustsatzes veröffentlicht. Die wichtigsten Punkte:

  • Der Verlustsatz wird bis 31.12.2021 verlängert.
  • Statt den bisher 30% Umsatzausfall gelten nun 50% als Voraussetzung.
  • Die Antragstellung erfolgt in bis zu 2 Tranchen. Antrag der I. Tranche ab 16.8. bis 31.12.2021 und der II. Tranche ab 1.1. bis 30.06.2022.

Die Verordnung finden Sie hier.

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