AUSGABE

JÄNNER – SEPTEMBER 2024

Ihre.ganz.persönlichen.Steuertipps

Aktuelle Ausgabe

Ihre.ganz.persönlichen.Steuertipps

Editorial

Liebe Klientin, lieber Klient,

im laufenden Jahr 2024 sind einige Änderungen zu berichten, die sich auch auf die Steuerpflicht 2023 auswirken. So z.B. Neuerungen bei betrieblichen Grundstücken oder die geringere Körperschaftsteuer. Für das aktuelle Jahr ist für sie als Dienstgeberin die neue Dienstzettel-Regelung interessant und Vermieterinnen werden bei Bedarf auf die neue Liebhabereiverordnung zurückgreifen können. Dauerthemen wie Ökologie & Steuern und Digital-Commerce haben wir auch für Sie aufbereitet.

Eine interessante Lektüre und für den Herbst viel Erfolg und Gelingen wünscht Ihnen

Ihre Mag. Marina Polly

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Betriebliche Immobilien privat weiterverwenden

Ein Betriebsgebäude, etwa eine Werkstätte einer Handwerkerin, kann durch die Veränderung im Lebenszyklus des Betriebes oder der Lebensumstände der Unternehmerin auch mal fortan privat weiterverwendet werden. Besonders, wenn es sich um eine sog. gemischte Nutzung des Gebäudes handelt: ein Teil ist gewerblich, ein anderer Teil ist Wohnfläche.

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Meldepflichten Plattformbetreiberinnen

Mit 01.01.2023 ist in Österreich das Digitale Plattformen-Meldepflichtgesetz (DMPG) in Kraft getreten, das umfassende Meldepflichten für Plattformbetreiberinnen vorsieht, wobei bestimmte Informationen automatisch zwischen den EU-Mitgliedstaaten ausgetauscht werden. 

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Liebhabereiverordnung

Die LVO legt bestimmte Betrachtungszeiträume fest, in deren Rahmen eine Prognoserechnung aufgestellt werden muss, um zu beurteilen, ob eine steuerlich unbeachtliche Liebhaberei bei der Vermietung und Verpachtung von Immobilien vorliegt. Dieser Betrachtungszeitraum für den geplanten Totalüberschuss der entgeltlichen Gebäudeüberlassung („große Vermietung“) sowie bei der Vermietung von Eigenheimen, Eigentumswohnungen und Mietwohngrundstücken mit qualifizierten Nutzungsrechten („kleine Vermietung“) wurde mit der Aktualisierung der LVO um jeweils fünf Jahre verlängert.

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Bauen für die Zukunft

Am 20.3.2024 wurde vom Nationalrat ein Konjunkturpaket für den Wohnbau beschlossen. Eine wesentliche steuerliche Maßnahme ist die befristete Erhöhung der Absetzung für Abnutzung (AfA) im Neubau. Um diese beanspruchen zu können, müssen Wohngebäude dem klimaaktiv Gebäudestandard in Bronze entsprechen. Weiters gibt es bei Sanierungsmaßnahmen verbesserte Abschreibmöglichkeiten, einen Ökozuschlag sowie die Abschaffung von Nebengebühren.

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Änderungen beim Dienstzettel

Seit 28.03.2024 gelten für Neueintritte bzw. neu auszustellende Dienstzettel und Dienstverträge von echten und freien Dienstnehmerinnen neue Mindestinformationen, über die jede Arbeitgeberin der Arbeitnehmerin unterrichten muss aufgrund der Umsetzung des Art 4 der neuen EU-Transparenz-RL (RL 2019/1152). 

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Neuerungen Körperschaftsteuer

Änderungen bezüglich des Mindest-Stammkapitals der GmbH, der Mindestkörperschaftssteuer für GmbH und FlexCo sowie der Körperschaftsteuer

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