AUSGABE
JULI – DEZEMBER 2020

Ihre.ganz.persönlichen.Steuertipps
Editorial
Liebe Klientin, lieber Klient,
entgegen der Adventzeit ist es wirtschaflich gerade alles andere als still. Das vergangene Jahr brachte viele neue Maßnahmen und die Prognosen für 2021 lassen nicht viel Zuversicht aufkommen. Daher präsentieren wir in dieser STEUERfrei-Ausgabe einiges zum Thema Corona sowie die neuen SV-Werte für 2021. Ich hoffe, es sind auch für Sie interessante Artikel dabei und Sie können einige neue Informationen entnehmen.
Für Sie persönlich hoffe ich, dass 2020 auch positive Seiten hatte und wünsche Ihnen für das neue Jahr viel Freude wie Erfolg.
Im Namen des Teams
Ihre Mag. Marina Polly
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Die betrieblichen Weihnachten 2020 werden einfach anders
Bis zumindest 6. Jänner gelten Teil-Lockdown und Ausgangsbeschränkungen. Daher ist an Firmen-Weihnachtsfeiern nicht zu denken. Welche Möglichkeiten hat die Arbeitgeberin, ihren Mitarbeiterinnen (nicht nur) zum Jahresende dennoch Freude zu bereiten?
Die Corona-Hilfsgelder fließen weiter …
Für die Anträge auf die verschiedenen Fördermaßnahmen gelten auch Fristen, die nicht unwichtig sind. Hier ein Überblick.
Die Corona-Prämie
Das EStG sieht eine Steuer- und Beitragsbefreiung von Bonuszahlungen und Zulagen bis zu 3.000 € vor (in Form von Bargeld oder auch Gutscheinen), die im Kalenderjahr 2020 an Beschäftigte für ihren Einsatz während der Corona-Krise gewährt werden.
Investitionsprämie
Ziel der Investitionsprämie ist es einen Anreiz für Unternehmen zu schaffen, um nach der COVID-19 Krise in das Anlagevermögen zu investieren.
Versicherungsschutz im Homeoffice
Auch wenn aufgrund der Corona Krise im Homeoffice gearbeitet werden muss, gilt, wer ein Dienstverhältnis hat und mehr als die Geringfügigkeitsgrenze von 460 € im Monat verdient, ist kranken-, pensions-, unfall- und arbeitslosenversichert.
Sonderbetreuungszeit für Arbeitnehmerinnen mit Betreuungspflichten
Arbeitnehmerinnen, die Kinder bis zum 14. Lebensjahr oder Menschen mit Behinderungen betreuen müssen bzw. Angehörige pflegebedürftiger Personen sind, sollen zwischen 1. November 2020 und 9. Juli 2021 einen Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit im Ausmaß von bis zu vier Wochen bei laufendem Arbeitsverhältnis haben.
Die neuen SV-Werte 2021
Hier finden Sie die neuen SV-Werte für 2021
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