Entlastung und Teuerungsabgeltung für Selbständige

Für Pensionistinnen, Arbeitnehmerinnen, Energiekonsumentinnen und zuletzt auch Unternehmen hat das Parlament Erleichterungen und Zuschüsse bereitgestellt:

  • ENERGIEGUTSCHEIN 150 €
  • ENERGIEKOSTENZUSCHUSS 30% der Teuerung
  • ABGABENBEFREIUNG der Teuerungsprämie
  • ERHÖHUNG des Pendlerpauschales
  • TEUERUNGSBONS 250  € (ausbezahlt mit dem Klimabonus)
  • EINMALZAHLUNG für Pensionistinnen 500 €
  • TEUERUNGSABSETZBETRAG für Arbeitnehmerinnen 500 €

Auch für die GSVG-Versicherten gab es 2022 Erfreuliches: doch vielleicht unbemerkt.

Auf ihrem SVS-Kontoauszug finden sie zwei außergewöhnliche Gutschriften:

  1. Per 31. Mai eine Gutschrift für Krankenversicherungsbeiträge nach der Ökosozialen Steuerreform. Die Gutschrift liegt je nach Beitragsgrundlage zwischen 60 und 315 €. Über einer Beitragsgrundlage von 2.900 € erhält man keine Gutschrift.
  2. Per 30. November einen Sozialversicherungsbonus, der je Beitragsgrundlage zwischen 100 und 500 € liegt. Auch hier gilt die Grundlagenobergrenze von 2.900 €.

Ein kleiner Unterschied ist bemerkbar: während die Krankenversicherungsgutschrift als Kostenminderung quasi steuerpflichtig ist, stellt der Sozialversicherungsbonus eine Sonderstellung dar: bis zu einem Jahreseinkommen von 24.500 € ist er steuerfrei.

Marina Polly 12/2022

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