Covid: Für den Grünen Pass ist eine Handy-Signatur praktisch, aber nicht unbedingt erforderlich

Was die Handy-Signatur sonst noch kann, und wie man sie erhält, haben wir hier zusammengefasst.

  1. Mit der Handy-Signatur, einer digitalen Identifikation im Internet, können Sie @-Govrnement-Dienste benutzen, wie z.B. FinanzOnline, das Unternehmerportal USP oder das Transparenzportal, aber auch jegliche Dokumente unterschreiben.
    Erhaltbar ist sie über A-Trust (www.bürgerkarte.at) oder die Post.
  1. Voraussetzungen: österreichische Mobilfunknummer, Eintrag im Zentralen Melderegister oder Ergänzungsregister für natürliche Personen, amtlicher Lichtbildausweis; Stellen laut www.bürgerkarte.at: z.B. A1-Shops, Bezirksbehörden und Gemeindeämter, AK- und ÖGK-Stellen, Finanzämter. Stellen laut www.post.at: alle Postfilialen.

TIPP: Nur bei der Post und bei den Finanzämtern sind Online-Registrierungen möglich, ansonsten nur persönliche.

  1. Eine weitere Anwendung der Handy-Signatur ist das Transparenzportal www.transparenzportal.gv.at. Hier erhalten Sie einerseits Informationen über bestehende Fördermöglichkeiten und können andererseits unter „Meine Förderungen“ folgendes erfahren:
    etwa- erhaltene Förderungen – Sozialleistungen – Ihr letztes Jarheseinkommen (Transparenzdatenbank)
  1. Die Transparenzdatenbank erfasst alle ausbezahlten Leistungen/Förderungen des Bürgers bzw. des Unternehmers, die aus bestehenden Datenbanken wie BMF, Sozialversicherungsträgern, AMS, und auch aus Meldungen sonstiger Förderstellen (mit Ausnahme der Gemeinden) kommen. So ist etwa die mit den Covid-Förderungen befasste COFAG verpflichtet, die gewährten Förderungen einzumelden.

(Marina Polly) 06/21

Siehe auch: Nutzung digitaler Amtsservices (08/2019)

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