„Wissen hat, neben anderen ideellen Gütern, 
die angenehme Eigenschaft, 
dass es sich durch teilen nicht vermindert.“

Mag. Marina Polly

Termine

16.09. USt und Werbeabgabe für Juli

16.09. Lohnabgaben für August

30.09. Zusammenfassende Meldung für innergemeinschaftliche Lieferungen für August

30.09. Herabsetzungsanträge für die Vorauszahlungen 2024 für Einkommen- und Körperschaftsteuer

30.09. Fristende für Antrag auf Erstattung ausländischer Mehrwertsteuer aus EU-Ländern für das Jahr 2023

1.10. Beginn der Anspruchsverzinsung für Nachzahlungen (Einkommen- und Körperschaftsteuer 2023)

15.10. USt und Werbeabgabe für August

15.10. Lohnabgaben für September

31.10. Zusammenfassende Meldung für innengemeinschaftliche Lieferungen für September bzw. das 3. Viertel

15.11. USt und Werbeabgabe für September bzw. das 3. Quartal

15.11. Lohnabgaben für Oktober

15.11. ESt- und KÖSt-Vorauszahlungen für das 4. Vierteljahr

15.11. KU und KR für das 3. Vierteljahr

30.11. Zusammenfassende Meldung für innengemeinschaftliche Lieferungen für Oktober 

30.11. Fälligkeit SV-Beiträge für Selbständige 4. Quartal

+++ NEWS DER WOCHE +++ NEWS DER WOCHE +++ NEWS DER WOCHE +++

Befreiung von der Grundbuch- und Pfandrechtsteintragungsgebühr

Die Gebühren für die Eintragung von Eigentumsrecht und Pfandrecht wurden bei Anschaffung eines Eigenheims bis zu einer Bemessungsgrundlage von 500.000 Euro mit einer Befristung für zwei Jahre abgeschafft. Bei einer 100-prozentigen Fremdfinanzierung sind so bis zu 11.500 Euro bzw. bei Eigenfinanzierung bis zu 5.500 Euro Ersparnis möglich. 

Wird die Bemessungsgrundlage von 500.000 Euro überschritten, werden die Gebühren nur bis zu dieser Grenze erlassen. Ab 2 Millionen Euro entfällt die Begünstigung zur Gänze.

Dies gilt nur für Rechtsgeschäfte, ab dem 1. April 2024 und wenn der Antrag auf Eintragung beim Grundbuchsgericht nach dem 30.06.2024 und vor dem 1.7.2027 eingebracht wird. 

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Begünstigung ist der Nachweis eines dringenden Wohnbedürfnisses. Dazu muss der bisherige Wohnsitz aufgegeben werden und am neuen Eigentum der Hauptwohnsitz für mindestens fünf Jahre begründet werden. 

Wir arbeiten COOKIEfrei!

Mag. Marina Polly
Wirtschaftstreuhänderin, Steuerberaterin
Krongasse 8/6
A-1050 Wien

Kanzleiöffnungszeiten:
Montag – Freitag
9:00 bis 17:00 Uhr

Tel.: +43(1) 586 79 90-0
Fax: +43(1) 586 79 90-18
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