„Wissen hat, neben anderen ideellen Gütern,
die angenehme Eigenschaft,
dass es sich durch teilen nicht vermindert.“
Mag. Marina Polly
Termine
09.05. Ende Antragsfrist Ausfallsbonus III für Jänner 2022
13.05. USt und Werbeabgabe für März bzw. 1. Quartal
13.05. Lohnabgaben für April
13.05. ESt- und KÖSt-Vorauszahlungen 2. Viertel
13.05. KU und KR für das 2. Vierteljahr
31.05. Zusammenfassende Meldung für innengemeinschaftliche Lieferungen für April
31.05. Fälligkeit SV-Beiträge für Selbständige 2. Quartal
09.0. Ende Antragsfrist Ausfallbonus III für Februar 2022
15.06. USt und Werbeabgabe für April
15.06. Lohnabgaben für Mai
30.06. Zusammenfassende Meldung für innengemeinschaftliche Lieferungen für Mai
30.06. Fristende Abgabe Steuererklärung 2021 für betriebliche Veranlagungen
30.06. Fristende Abgabe Arbeitnehmerveranlagung bei Pflichtveranlagung
30.06. Ende Antragsfristverlängerung FKZ 800T & Verlustersatz
09.07. Ende Antragsfrist Ausfallbonus III für März 2022
15.07. USt und Werbeabgabe für Mai
15.07. Lohnabgaben für Juni
29.07. Zusammenfassende Meldung für innergemeinschafltiche Lieferungen für Juni
29.07. EU-OSS Erklärung für das 2. Quartal 2022
Energiekosten-Gutschein: Berechnung der Einkunftsgrenze
Die Gutscheine wurden an die österreichischen Haushalte gesendet. Zur Einlösung sind bestimmte Voraussetzungen zu beachten, wie zB. dass die Einkünfte eine bestimmte Höchstgrenze nicht überschreiten darf. Bei Einpersonenhaushalten beträgt die Grenze 55.000 Euro jährlich (ca. 5.670 Euro Monatsbruttobezug bei Nichtselbständigen) sowie 110.000 Euro jährlich (ca. 11.340 gemeinsamer Monatsbruttobezug bei Nichtselbständigen) bei Mehrpersonenhaushalten.
Wie kontrolliere ich die Einkunftsgrenze?
- Vom Einkommensteuerbescheid 2020 (oder 2019 falls 2020 nicht vorhanden), der vor dem 15. März 2022 erlassen wurde, aus der Zeile „Gesamtbetrag der Einkünfte“
- Existiert kein Einkommensteuerbescheid 2020 oder 2019, jedoch ein (Jahres)Lohnzettel für 2021, nehmen Sie den Wert aus der Kennzahl 245. Mehrere Lohnzettel sind zu summieren.
- Bei Mehrpersonenhaushalten ermitteln Sie die Einkünfte getrennt und summieren diese dann. Personen, die bis zum 15. März 2022 das 18. Lebensjahr nicht nicht vollendet haben, sind nicht zu berücksichtigen.
Wir arbeiten COOKIEfrei!

Mag. Marina Polly
Wirtschaftstreuhänderin, Steuerberaterin
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