Vorabinformation: Vorauszahlungen ESt/KSt können aufgrund Energiekostenbelastung herabgesetzt werden

In Planung ist die Möglichkeit einer Herabsetzung von Einkommensteuer- bzw. Körperschaftssteuervorauszahlungen, wenn der Steuerpflichtige vom Anstieg der Energiekosten wirtschaftlich betroffen ist. Bei den folgenden zwei Fällen liegen die Voraussetzungen vor:

  1. Es besteht für das Kalenderjahr 2021 (2022 bei abweichenden Wirtschaftsjahr) ein Anspruch auf eine Energieabgabenvergütung
  2. Der Anteil der Energiekosten an den Gesamtkosten beträgt mehr als 3%

Kann das Vorliegen der Voraussetzungen glaubhaft gemacht werden, kann eine Herabsetzung der Vorauszahlungen für 2022 auf 50% der bisher festgesetzten Zahlungen erfolgen.

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