Steuerbefreiung und Förderungen bei Eigenstromnutzung und E-Autos

Eigenstromnutzung mit Hilfe einer Photovoltaikanlage lohnt sich. Wenn die Sonne scheint produziert sie zuverlässig regenerativen Strom. Was sie nicht selbst verbrauchen, speisen sie ins öffentliche Netz ein.

Grundsätzlich gibt es in Österreich 2 Optionen, um mit dem von einer Photovoltaikanlage erzeugten Strom eine Einspeisevergütung zu erhalten:

  • die Tarifförderung Photovoltaik der OeMAG (Abwicklungsstelle für Ökostrom AG)
  • die Einspeisetarife der Energieversorger.

Dieses Tarifmodell fördert die Erstinstallation einer neuen PV-Dachanlage von 5 bis 200 kWp mit 250 € pro kWp (max. 30% der Errichtungskosten) und das Einspeisen von Strom nach Menge. Konkret zahlt die OeMAG bei dieser Kombi-Förderung eine Vergütung von 7,06 Cent pro kWh. Der Förderzeitraum beträgt 13 Jahre. Dieser Abnahmepreis wird allerdings quartalsweise an den Marktpreis angepasst. Und es ist das Förderbudget von 8 Mio. € für das Jahr 2021 bereits vollständig ausgeschöpft.

In der Regel bieten die einzelnen Stromanbieter sogar höhere Einspeisetarife. Einen unabhängigen Vergleich bietet der Tarifkalkulator der e-control, der nach Eingabe der Überschusseinspeisung einen Überblick über die verschiedenen Tarife am Wohnort gibt.

Ab 1. Juli 2022 soll für selbst hergestellte und verbrauchte elektrische Energie, soweit sie aus einer erneuerbaren Energiequelle stammt, keine Elektrizitätsabgabe anfallen. Die bisherige Deckelung der Steuerbefreiung von 25.000 kWh jährlich soll daher für z.B. Kleinwasserkraftwerke, Biogas und Windkraft entfallen, wie dies bereits heute für elektrische Energie aus Photovoltaikanlagen gilt.

Wer die PV-Anlage nun mit einem Elektroauto verknüpft, profitiert doppelt: Sie steigern den Eigenverbrauch ihres Solarstroms und laden ihr E-Auto günstig mit der Kraft der Sonne. Der Staat unterstützt den Umstieg mit einer Elektroauto-Förderung von            3.000 € für E-PKW mit reinem Elektroantrieb (BEV) (Kaufpreis unter 60.000 €) und belohnt das obendrein mit einer Steuerbefreiung. Zusätzlich werden von den Automobilimporteuren 2.000 € vom Netto-Listenpreis in Abzug gebracht. Mögliche Gesamtersparnis somit 5.000 €. Für Fahrzeuge mit Plug-In-Hybrid (PHEV) und Range Extender (Reichweitenverlängerer) gibt es immerhin eine Förderung von 1.250 €. Zusätzlich wird der gleiche Betrag von den Automobilimporteuren gewährt. Insgesamt ist eine Gesamtersparnis von 2.500 € möglich.

Eine Förderpauschale gibt es auch für private E-Ladeinfrastruktur: 600 € pro Wallbox oder intelligentem Ladekabel. Für Wallboxen/Heimladestationen in Mehrparteienhäusern als Teil einer Gemeinschaftsanlage gibt es 1.800 € an Förderung. Die Förderung für eine Ladestation ist erstmals auch unabhängig vom Ankauf eines E-Autos möglich.

 (Renate Schneider)

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