Verlängerung Ausfallbonus (Ausfallbonus II)

Der Ausfallbonus wird um weitere drei Monate bis zum 30. September 2021 verlängert. Die Voraussetzung hierfür ist ein Umsatzausfall von 50% (bisher 40%). Es besteht keine Verknüpfung mit dem Fixkostenzuschuss (kein Vorschusselement).

Die Deckelung steigt von 30.000 EUR auf 80.000 EUR. Neu in diesem Zusammenhang: Deckelung mit der Kurzarbeit. Die Dividenden- und Bonusregelung ist gleich wie beim FKZ 800.000.

Die Antragstellung ist ab 16. August 2021 und bis zum viertfolgenden Monat möglich. 

Alle Details finden Sie in der VO Ausfallbonus II.

Nach oben