Schlagwort: Sponsoring

Sponsoring- und Werbeeinnehmer

Die Werbeabgabe (früher Inseratensteuer) beträgt 5% der Werbeeinnahmen, wobei bis zu Einnahmen von 10.000,00 EUR jährlich diese Abgabe nicht erhoben wird.  Nicht unter diese Werbeabgabe fallen Online-Werbungen. Die gute Nachricht lautet: der Verfassungsgerichtshof sah darin keine Verfassungswidrigkeit, und die Befreiung für Online-Werbung bleibt. (Marina Polly) 03/18

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