Flexible Kapitalgesellschaft – eine neue Chance für Start-ups

Mit dem FlexKapGG wird eine neue Rechtsform einer Kapitalgesellschaft geschaffen, die auf dem Recht der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) unter Einbeziehung von einzelnen flexiblen Gestaltungsmöglichkeiten aus dem Recht der Aktiengesellschaft (AG) aufbaut. Ab 1.1.2024 können GmbHs in flexible Kapitalgesellschaften (FlexCo) umgewandelt und neue FlexCo gegründet werden. Nachfolgend werden die wesentlichen Neuerungen der FlexCo überblicksmäßig dargestellt:

Das Stammkapital als Mindestvermögen der FlexCo beträgt wie künftig auch jenes der GmbH 10.000 €, wovon mindestens 5.000 € bar einzuzahlen sind. Das Konzept der gründungsprivilegierten GmbH wird daher eingestellt. Durch das geringere Stammkapital von 10.000 € beträgt die Mindest-KÖSt künftig nur noch 500 € pro Jahr.

Bei der FlexCo besteht nun die Möglichkeit, dass schriftliche Umlaufbeschlüsse immer zulässig sind, wenn dies im Gesellschaftsvertrag vorgesehen wird. Einzelne Gesellschafter können somit die Abstimmung als schriftliche Beschlussfassung nicht mehr verhindern. Weiters kann im Gesellschaftsvertrag vorgesehen werden, dass Beschlüsse auch per E-Mail gefasst werden können. Es benötigt für diese Beschlüsse auch kein Mindestteilnahmequorum mehr.

Die größte Neuerung bei der FlexCo sind die Unternehmenswert-Anteile. Dabei handelt es sich um stimmrechtslose Anteile am Unternehmen, die es Mitarbeitern ermöglichen, am Unternehmenserfolg insbesondere am Veräußerungserlös im Rahmen eines Exits beteiligt zu sein. Zu beachten ist allerdings, dass Unternehmenswert-Anteile nur im Ausmaß von unter 25% des Stammkapitals ausgegeben werden dürfen. Eine weitere Besonderheit ist, dass Unternehmenswert-Anteile an der FlexCo durch eine schriftliche Urkunde eingeräumt und übertragen werden können. Eine Notariatspflicht ist für diese Anteile nicht notwendig.

Bei der FlexCo ist es möglich, Stückanteile mit einem Nennbetrag von mindestens 1 € zu erwerben. Jeder Anteil ist mit einer Stimme verbunden. Daher kann jeder Gesellschafter unterschiedliche Anteile halten und über diese auch getrennt verfügen.

Der Gesellschaftsvertrag einer FlexCo kann vorsehen, dass die Geschäftsführung für höchstens fünf Jahre nach Eintragung der Gesellschaft beschließt, das Stammkapital bis zu einem genehmigten Kapital durch Ausgabe neuer Geschäftsanteile zu erhöhen.

Weiters steht die bedingte Kapitalerhöhung zur Gewährung von Umtausch- und Bezugsrechten an Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen und zur Einräumung von Anteilsoptionen an leitende Angestellte und Mitarbeiter zur Verfügung. Die Besonderheit besteht darin, dass die Kapitalerhöhung nur zu einer bestimmten Höhe erfolgen muss, die benötigt wird, je nach Zeichnungsinteresse von Gläubigern bzw. Mitarbeitern.

Geschäftsanteile können ebenfalls durch eine anwaltliche Privaturkunde übertragen werden. Es ist nicht mehr zwingend erforderlich, die Abtretung in Form eines Notariatsakts abzuschließen.

(Renate Schneider) 12/2023

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