Reparaturbonus

Unter dem Motto „repariert statt ausrangiert“ fördert das Bundesministerium die Wiederinstandsetzung alter Geräte. 

Mit dem Reparaturbonus erhalten Privatpersonen eine Förderung von bis zu 200 € für die Reparatur von Elektro- und Elektronikgeräten und/oder bis zu 30 € für die Einholung eines Kostenvoranschlags bei teilnehmenden Partnerbetrieben. Die Förderung wird iHv 50% der Bruttokosten gewährt und direkt bei Bezahlung der Rechnung unter Vorlage eines Bons für eine Reparatur und/oder für einen Kostenvoranschlag abgezogen. 

Die Förderungsaktion richtet sich ausschließlich an Privatpersonen mit einem Wohnsitz in Österreich und gilt solange Budgetmittel vorhanden sind bis zum 31.12.2026. Pro Gerät kann ein Bon beantragt werden. Eine vollständige Liste der förderungsfähigen Elektro- und Elektronikgeräte finden Sie unter: www.reparaturbonus.at/geraeteliste

Ausgenommen von dieser Förderung sind unter anderem:

  • PKWs, Hybrid- und Elektroautos
  • Geräte, welche für die Inbetriebnahme nicht erneuerbare Energiequellen wie Erdgas, Benzin oder Diesel benötigen, z.B. Gasherd, Benzinrasenmäher, Notstromaggregat
  • Geräte, welche Strom produzieren, jedoch nicht durch Strom betrieben werden, z.B. Photovoltaikanlage, Windturbine
  • Leuchtmittel
  • Waffen

Eine Liste der nicht förderungsfähigen Geräte finden Sie unter www.reparaturbonus.at/negativliste.

Generell von der Förderung ausgeschlossen sind Reparaturdienstleistungen, für welche ein Anspruch auf Ersatz von Dritten besteht (z.B. für Versicherungen) und für Reparaturen, welche im Rahmen von Garantie- und Gewährleistungsansprüchen durchgeführt werden. Service- und Wartungsarbeiten stellen keine Reparaturen dar und sind daher ebenso nicht förderungsfähig.

Der Reparaturbon kann schnell und unkompliziert auf www.reparaturbonus.at beantragt und innerhalb von drei Wochen bei einem der teilnehmenden Partnerbetriebe bei Bezahlung der Rechnung eingelöst werden. Eine Übersicht aller teilnehmenden Betriebe finden Sie unter www.reparaturbonus.at.

Um an dieser Aktion als Reparaturbetrieb teilzunehmen, müssen sie sich einmalig auf www.reparaturbonus.at registrieren. Voraussetzung dafür ist eine Niederlassung in Österreich sowie eine Gewerbeberechtigung in den Bereichen Elektrotechnik, Gas- und Sanitärtechnik, Lüftungstechnik, Heizungstechnik, Kälte- und Klimatechnik, Mechatronik oder Kommunikationselektronik sowie Bandagisten, Orthopädietechnik, Hörgeräteakustik, Kraftfahrzeugtechnik (Autoradios, GPS), Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger (E-Gitarren), Uhrmacher, Orgelbauer, Harmonikamacher, Klaviermacher, Blasinstrumenteerzeuger sowie Metalltechnik. Auch die freien Gewerbe für Austausch von Standardindustriekomponenten von Personalcomputern, Wartung von Akkumulatoren und Austausch von Zellen, Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik sowie Fahrradtechnik dürfen an dieser Aktion teilnehmen. Sobald ein Kunde einen Bon bei ihnen einlösen möchte, können sie die Gültigkeit des Bons über www.reparaturbonus.at prüfen. Die Refundierung der Förderbeträge für die von ihnen durchgeführten Reparaturen beantragen sie ebenfalls dort. Die Auszahlung erfolgt monatlich.

Renate Schneider 06/2022

Siehe auch: Reparaturbonus-Erweiterung der Liste 04/2022

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