Wie nachhaltig ist Ihr Unternehmen?

Nachhaltigkeit heißt für Unternehmen gut zu wirtschaften mit einer realistischen Ausgewogenheit zwischen kurzfristiger Gewinnerzielung und Sicherung der Zukunftsfähigkeit. Es kommt darauf an, kontinuierlich den Ausgleich zwischen ökonomischen, ökologischen und gesellschaftlichen Interessen zu suchen. Produkte und Dienstleistungen sollen zu einer nachhaltigen Entwicklung der Gesellschaft beitragen.

Die EU verpflichtet Unternehmen „im öffentlichen Interesse“ mit mehr als 500 Mitarbeiterinnen und einer Bilanzsumme über 20 Mio. € Informationen über Nachhaltigkeitsaspekte im Rahmen der Lageberichterstattung zu veröffentlichen. Das betrifft ca.80 Unternehmen in Österreich.

Im Lagebericht sind über „nicht-finanzielle und die Diversität betreffende Informationen“ offenzulegen:

Angaben, die für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses, der Lage des Unternehmens sowie die Auswirkungen ihrer Tätigkeit erforderlich sind und sich mindestens auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerinnenbelange, auf die Achtung der Menschenrechte und auf die Bekämpfung von Korruption und Bestechung beziehen.

Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum, Maßnahmen zum Klimaschutz und nachhaltiger Konsum sowie Produktion sind die Spitzenreiter unter den berichteten Nachhaltigkeitsaspekten. Als gängigster Berichtsstandard werden die Standards der Global Reporting Initiative (GRI) herangezogen.

Eines der beiden Unternehmen, die den höchsten GRI-Standard anwenden, ist die Telekom Austria Group AG. Der Nachhaltigkeitsbericht gibt Einblick, wie sich die Gesamtbeschäftigung auf unterschiedliche Standorte verteilt, wie die Alters- und Geschlechtsverteilung aussieht und wie hoch der Anteil weiblicher Führungskräfte und Aufsichtsrätinnen ausfällt. Aufschlussreiche Fakten werden außerdem zu den Bereichen Arbeitsunfälle und Aus- und Weiterbildung dargelegt. Allerdings wird über die Entgeltstruktur und insbesondere über die gleiche Bezahlung von Frauen und Männern unter Hinweis auf ein selbstauferlegtes Vertraulichkeitsprinzip nicht berichtet. Weiters wird nicht eingegangen auf Daten zur Gesundheit und dem je nach Geschäftsbereich unterschiedlichen Gefährdungsgrad. Erwähnt werden auch nicht die Rate der neu eingestellten Mitarbeiterinnen und Werte zur Personalfluktuation. Ebenso werden Angaben zur Arbeitsvertragsform ausgespart.

(Renate Schneider)

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