Ab dem Jahr 2021 können von Arbeitgeber:innen zur Abgeltung von Mehrkosten maximal 3 Euro pro Tag an Arbeitnehmer:innen im Homeoffice ausgezahlt werden. Für höchstens 100 Homeoffice-Tage (also max. 300 Euro) bleiben die Zahlungen steuer- und sozialversicherungsfrei.
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Homeoffice
Steuerliche Regelungen sowie arbeitsrechtliche Aspekte zum Homeoffice