Härtefall-Fonds Phase 4

Die Antragstellung ist vom 1.12.2021 bis 02.05.2022 für weitere fünf Betrachtungszeiträume möglich: November 2021 bis März 2022. In diesem Zeitraum ist auch eine rückwirkende Antragstellung für alle Betrachtungszeiträume der Phase 4 möglich.

Für die Lockdown-Monate November und Dezember erhalten Anspruchsberechtigt mindestens € 1.100  und für die Monate Jänner bis März mindestens € 600. Im November und Dezember muss das Umsatzminus 30% und im Jänner, Februar und März 40% im Vergleich zur Vorkrisenzeit betragen.

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