WiEReg: Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz

Zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wurde das Register der wirtschaftlichen Eigentümer (WiE-Register) geschaffen. Ziel ist es, dass ausgewählte Personengruppen ihre Klienten vorab überprüfen können; darunter fallen neben Finanzbehörden auch, Kreditinstitute, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Notare, Immobilienmakler, Unternehmensberater und Versicherungsvermittler.

In diesem Zusammenhang müssen folgende Rechtsträger mit Sitz in Österreich ihre wirtschaftlichen Eigentümer an das WiE-Reigster melden:

  • Gesellschaften (OG, KG, AG, GmbH)
  • Vereine gem. § 1 VerG
  • Privatstiftungen gem. § 1 PSG
  • Stiftungen und Fonds gem. § 1 BStFG 2015 sowie
  • Aufgrund eines Landesgesetzes eingerichtete Stiftungen und Fonds, sofern die Anwendungen des WiEReG landesgesetzlich vorgesehen ist. 

Änderungen des wirtschaftlichen Eigentümers oder dessen Daten müssen binnen vier Wochen durch die Leistungsorgane jeder Gesellschaft gemeldet werden. Zudem müssen die Daten einmal jährlich auf ihre Richtigkeit überprüft werden. Dabei sind die Eigentümer stets zum Mitwirken verpflichtet. Verstöße werden als Finanzvergehen eingestuft und mit bis zu € 200.000,00 bei Vorsatz bestraft.

Genauere Informationen können Sie im Newsbeitrag vom 12.03.2018 nachlesen.

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