Kategorie: Covid-19

Härtefall-Fonds Phase 4

Die Antragstellung ist vom 1.12.2021 bis 02.05.2022 für weitere fünf Betrachtungszeiträume möglich: November 2021 bis März 2022. In diesem Zeitraum ist auch eine rückwirkende Antragstellung für alle Betrachtungszeiträume der Phase 4 möglich.

Sonderbetreuungszeit für Arbeitnehmerinnen mit Betreuungspflichten

Arbeitnehmerinnen, die Kinder bis zum 14. Lebensjahr oder Menschen mit Behinderungen betreuen müssen bzw. Angehörige pflegebedürftiger Personen sind, sollen zwischen 1. November 2020 und 9. Juli 2021 einen Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit im Ausmaß von bis zu vier Wochen bei laufendem Arbeitsverhältnis haben.

Corona-Prämie

Das EStG sieht eine Steuer- und Beitragsbefreiung von Bonuszahlungen und Zulagen bis zu 3.000€ vor (in Form von Bargeld oder auch Gutscheinen), die im Kalenderjahr 2020 an Beschäftigte für ihren Einsatz während der Corona-Krise gewährt werden.

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