Ist das Klimaticket ein „Öffi Ticket“?
Das Klimaticket wurde am 26. Oktober 2021 österreichweit eingeführt. Es stellt sich die Frage, ob es steuerlich wie ein Jobticket bzw. Öffi-Ticket zu behandeln ist.
Das Klimaticket kostet für einen Erwachsenen für ein Jahr 1.095 €. Reduzierte Tarifstufen für Juniorinnen (bis 25), für Menschen mit Behinderung (Grad der Behinderung von mindestens 70%) und Seniorinnen (ab 64; ab 1. Jänner 2022 ab 65 Jahren) bestehen. Wie bereits berichtet, wurde mit 1. Juli 2021 festgelegt, dass die Kostenübernahme für Öffi-Tickets durch die Arbeitgeberin steuer- und beitragsfrei ist. Das gilt nun auch für das Klimaticket.
Bedingungen:
- Das Ticket muss entweder am Arbeitsort oder am Wohnort gültig sein.
- Das Ticket muss nach dem 26. Oktober 2021 erworben worden sein.
- Steuerfrei ist auch, wenn die Arbeitgeberin nur einen Teil der Kosten (etwa Wohnort-Arbeitsort) übernimmt.
- Bei Beendigung des Dienstverhältnisses ist entweder der anteilige Wert von der Arbeitnehmerin zu erstatten oder von der Arbeitgeberin als steuerpflichtiger Bezug zu verrechnen.
- Das Öffi-Ticket muss „am Lohnkonto vermerkt“ sein, daher ist die Kostenübernahme in der Personalverrechnung zu melden.
- Ein zusätzliches Pendlerpauschale ist nur für den Teil der Wegstrecke möglich, der vorm Öffi-Ticket nicht erfasst ist.
Der Vorsteuerabzug für die Arbeitgeberin ist praktisch ausgeschlossen, unabhängig davon, ob das Ticket auf die Arbeitgeberin oder die Arbeitnehmerin ausgestellt ist.
(Marina Polly)
![](https://www.pollysteuerfrei.at/wp-content/uploads/2021/12/CO2tipp.png)
Zum Jahresende ist diese Investition in umweltfreundliche Fahrtwege zu überlegen
Siehe auch: Jobticket, Öffi-Ticket (Jän.-Juli 2021), Ausweitung Jobticket (Nov. 2021)