Ist das Klimaticket ein „Öffi Ticket“?

Das Klimaticket wurde am 26. Oktober 2021 österreichweit eingeführt. Es stellt sich die Frage, ob es steuerlich wie ein Jobticket bzw. Öffi-Ticket zu behandeln ist.

Das Klimaticket kostet für einen Erwachsenen für ein Jahr 1.095 €. Reduzierte Tarifstufen für Juniorinnen (bis 25), für Menschen mit Behinderung (Grad der Behinderung von mindestens 70%) und Seniorinnen (ab 64; ab 1. Jänner 2022 ab 65 Jahren) bestehen. Wie bereits berichtet, wurde mit 1. Juli 2021 festgelegt, dass die Kostenübernahme für Öffi-Tickets durch die Arbeitgeberin steuer- und beitragsfrei ist. Das gilt nun auch für das Klimaticket.

Bedingungen:

  • Das Ticket muss entweder am Arbeitsort oder am Wohnort gültig sein.
  • Das Ticket muss nach dem 26. Oktober 2021 erworben worden sein.
  • Steuerfrei ist auch, wenn die Arbeitgeberin nur einen Teil der Kosten (etwa Wohnort-Arbeitsort) übernimmt.
  • Bei Beendigung des Dienstverhältnisses ist entweder der anteilige Wert von der Arbeitnehmerin zu erstatten oder von der Arbeitgeberin als steuerpflichtiger Bezug zu verrechnen.
  • Das Öffi-Ticket muss „am Lohnkonto vermerkt“ sein, daher ist die Kostenübernahme in der Personalverrechnung zu melden.
  • Ein zusätzliches Pendlerpauschale ist nur für den Teil der Wegstrecke möglich, der vorm Öffi-Ticket nicht erfasst ist.

Der Vorsteuerabzug für die Arbeitgeberin ist praktisch ausgeschlossen, unabhängig davon, ob das Ticket auf die Arbeitgeberin oder die Arbeitnehmerin ausgestellt ist.

(Marina Polly)

Zum Jahresende ist diese Investition in umweltfreundliche Fahrtwege zu überlegen 

Siehe auch: Jobticket, Öffi-Ticket (Jän.-Juli 2021), Ausweitung Jobticket (Nov. 2021)

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