Weihnachtsfeier 2022 & Weihnachtsgeschenke

2022 gibt es keine steuerfreien Gutscheine mehr! Im Jahr 2020 und 2021 konnten Arbeitnehmer:innen steuerfreie Gutscheine statt einer Weihnachtsfeier erhalten. Diese Regelung wurde getroffen, da COVID-19 bedingt viele Feiern nicht stattfinden konnten.

2022 gilt wieder die alte Regelung, nach der für die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen (z.B.: Betriebsausflug, Weihnachtsfeier) ein Steuer­freibetrag von € 365,00 pro Arbeitnehmer:in und Jahr geleistet werden kann. Zu beachten ist, dass alle Veranstaltungen des Jahres zusammengerechnet werden müssen und ein etwaiger Mehrbetrag steuerpflichtig ist.

Neben diesem Steuerfreibetrag können zusätzlich € 186,00 jährlich lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei in Form von Geschenken (Sachzuwendungen) an Arbeitnehmer:innen überreicht werden, z.B. Warengutscheine und Goldmünzen. Geldgeschenke sind allerdings immer steuerpflichtig. 

Siehe auch: Steuerliche Abzugsfähgikeit von Weihnachtsfeiern- und geschenken (11/2021), Weihnachtsgutscheine für ArbeitnehmerInnen (12/2021), Betriebliche Weihnachten 2020 werden einfach anders (12/2020)

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