Wiener Parkpickerl: Sachbezug für Firmenparkplatz
Mit 1. März 2022 wurde in Wien Das flächendeckende Parkpickerl eingeführt. Das heißt, in der ganzen Stadt ist das Parken auf öffentlichen Verkehrsflächen nur mehr mit einem Parkpickerl oder Parkschein erlaubt.
Steuerrechtlich kann dieser Umstand zu einem Sachbezug führen. Nämlich dann, wenn DienstnehmerInnen das genutzte Fahrzeug für die Strecke Wohnung – Arbeitsstätte während der Arbeitszeit auf einem Abstell- oder Garagenplatz des Dienstgebers parken, der im Bereich der Parkraumbewirtschaftung liegt, unabhängig davon ob es sich um ein Firmenfahrzeug oder privates handelt. Der monatliche Sachbezug in diesen Fällen beträgt € 14,53.
Kein Sachbezug ist anzusetzen, wenn nur zu Zeiten gearbeitet wird, in denen keine Parkgebührenpflicht besteht.