Die betrieblichen Weihnachten 2020 werden einfach anders

Bis zumindest 6. Jänner gelten Teil-Lockdown und Ausgangsbeschränkungen. Daher ist an Firmen-Weihnachtsfeiern nicht zu denken. Welche Möglichkeiten hat die Arbeitgeberin, ihren Mitarbeiterinnen (nicht nur) zum Jahresende dennoch Freude zu bereiten?

Die aufgezählten Beispiele sind STEUERfrei.

  • Leistungsangebote zu Gesundheitsförderung, Prävention und Impfungen
  • Gutscheine für Mahlzeiten (für Gaststätten 4,40 €  täglich, für Lebensmittel 1,10 € täglich)
  • Sachgeschenke oder Gutscheine anlässlich von Feiern 186,00 €, wobei die Feier nicht in einer Zusammenkunft bestehen muss. Denselben Betrag noch einmal bei Dienst- oder Firmenjubiläen.
  • Beiträge für die Aus- oder Fortbildung
  • Jobticket für den öffentlichen Verkehr
  • Corona-Prämie (s. dazu den Artikel)

Es ist fraglich, ob der Freibetrag für „Betriebsveranstaltungen“ von 365,00 € im Jahr 2020 in anderer Weise ausgenutzt werden kann oder verfällt. Vielleicht kommt noch ein Weihnachtserlass zu diesem Thema.

Für die Gastronomie ist sicher bitter, dass die Mitte des Jahres eingeführten Begünstigungen wie 5% Umsatzsteuer oder 75% Absetzbarkeit bei Geschäftsessen im Feiertagsgeschäft nicht genutzt werden können. 

(Marina Polly) 12/2020

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