Sind Corona-Hilfsgelder an Unternehmen steuerfrei?

Nach dem 3. COVID-19 – Gesetz sind alle Zuwendungen zur Bewältigung der Covid-Krisensituation sind steuerfrei. Ab dem 1. März 2020, Dauer derzeit unbegrenzt, aber mit interessanten Details.

Genannt sind die Zuschüsse, Förderungen oder Beihilfen von folgenden bundesweiten Fonds: Krisenbewältigungsfonds (z.B. Kurzarbeitsbeihilfe), Härtefallfonds (z.B. die bekannten Zuschüsse für Kleinunternehmen und Selbstständige), Corona-Krisenfonds (z.B. der Fixkostenzuschuss). 

Dazu kommen noch Fonds von Ländern, Gemeinden, Interessensvertretungen usw.

Die Bestimmung bezieht sich auf die Einkommensteuer und die Körperschaftsteuer. Bei der Umsatzsteuer ist es eindeutig: keine Leistung, keine USt.

Bei der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer ist die Steuerbefreiung trügerisch, denn die Förderungen führen zu einer Streichung der Ausgaben, die in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang damit stehen. Dies gilt aus derzeitiger Sicht etwa für die Kurzarbeitsbeihilfe und den Fixkostenzuschuss. 

Im Überblick:

ZuschusssteuerfreiAufwandskürzung
KurzarbeitsbeihilfeJaJa
Förderung aus HärtefallfondsJaNein
FixkostenzuschussJaJa

Marina Polly (06/2020)

Nach oben