Korrektur der einbehaltenen Lohnsteuer für die 2. Tarifstufe

Die Senkung des Steuersatzes der 2. Tarifstufe von 35% auf 30% tritt mit 1. Juli 2022 in Kraft. Für das Kalenderjahr 2022 bedeutet das, wenn die Lohnsteuer durch Abzug eingehoben wird, dass auf Lohnzahlungszeiträume ab 1.1.2022 ein Mischsteuersatz von 32,5% anzuwenden ist.

Wurde für diese Lohnzahlungszeiträume der Steuersatz von 32,5% noch nicht berücksichtigt, muss bis 31.05.2022 eine Korrektur vorgenommen werden (Aufrollung).

Auswirkungen hat dies nur bei einer Bemessungsgrundlage über € 1.500,00. Darunter ergeben sich keine Änderungen.

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