Lehrlingsbonus

Mit dem sogenannten Lehrlingsbonus verfolgt die Regierung das Ziel, durch die Corona-Pandemie keine Lehrlingslücken entstehen zu lassen bzw. dass die Aufrechterhaltung der Ausbildungsleistung honoriert wird.

Mit diesem Bonus in der Höhe von 2.000 € wird folgendes gefördert:

  • Jedes neue, betriebliche Lehrverhältnis mit Abschluss eines Lehrvertrages zwischen 16. März 2020 und 31. Oktober 2020. 
  • Die Übernahme eines Lehrlings im ersten Lehrjahr aus der überbetrieblichen Lehrausbildung in ein Unternehmen bis inklusive 31. März 2021.

Die erste Tranche von 1.000 € wird nach Eintragung des Lehrvertrages bei der Lehrlingsstelle ausbezahlt, die zweite Tranche von ebenfalls 1.000 € nach Absolvierung der gesetzlichen Probezeit von drei Monaten. Wird das Lehrverhältnis in der Probezeit gelöst, so ist die erste Tranche zurückzubezahlen. Durch diesen Auszahlungsmodus soll Missbrauch vorgebeugt werden.

Der Antrag für diese Förderung kann ab 1. Juli 2020 zeitgleich mit der Anmeldung des neuen Lehrvertrags gestellt werden. Der Bonus steht aber auch rückwirkend für bereits übermittelte Lehrverträge seit 16. März 2020 zu. Der Antrag ist bei den Förderreferaten der Lehrlingsstellen bzw. elektronisch über das „Lehre online Service“ einzubringen.

(Lilian Levai) 06/2020

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