Vergleich: Teuerungsprämie & Mitarbeitergewinnbeteiligung

Teuerungsprämie
Werden von ArbeitgeberInnen in den Kalenderjahren 2022 und 2023 zusätzliche Zahlungen an ArbeitnehmerInnen aufgrund der Teuerung geleistet, sind diese steuer- und beitragsfrei. Die Befreiung gilt für eine Gesamthöhe von bis zu 3.000 Euro, wobei 1.000 Euro an eine lohngestaltende Vorschrift gebunden sind. Zudem gilt der Höchstbetrag pro Kalenderjahr.

Mitarbeitergewinnbeteiligung
Wie bei der Teuerungsprämie beträgt der Höchstbetrag 3.000 Euro pro Kalenderjahr. Allerdings liegt hier nur eine Lohnsteuerbefreiung vor. In der Sozialversicherung und bei den Lohnnebenkosten liegt keine Befreiung vor. Zudem liegen Voraussetzungen vor, wie die Erfüllung eines Gruppenkriteriums oder ein positives Vorjahres-EBIT, welche bei der Teuerungsprämie keine Rolle spielen. Ein Vorteil ist allerdings, dass es sich nicht um zusätzliche Zahlungen handeln muss, sofern sonst alles Voraussetzungen vorliegen.

Fazit:
In den Kalenderjahren 2022 und 2023 scheint die Teuerungsprämie aufgrund der überwiegenden Vorteile die bessere Wahl zu sein. Nur wenn es sich nicht um zusätzliche Zahlungen handelt, stellt die Mitarbeitergewinnbeteiligung die einzige Alternative dar. 

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