Energiekostenpauschale für Kleinunternehmer:innen

Für Kleinunternehmer:innen gibt es nun statt dem Energiekostenzuschuss die Energiekostenpauschale. Kleinere Unternehmen mit einer Betriebsstätte in Österreich, die mehr als 10.000 und weniger als 400.000 Euro Jahresumsatz im Jahr 2022 vorweisen können, sind förderfähig. Ausgenommen sind öffentliche Unternehmen, Unternehmen aus den Sektoren Energie, Finanz, Immobilien und Landwirtschaft sowie freie Berufe und politische Parteien.

Der Förderungsbetrag liegt zwischen 110 und 2.475 Euro und ist abhängig von der Branche und dem Jahresumsatz 2022. 

Ab 17. April können sich die Unternehmen für einen Pre-Check bei der Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) anmelden. Ab Mai 2023 können dann die ersten Anträge gestellt werden.

Die Energiekostenpauschale 2022 wird rückwirkend für das Jahr 2022 für einen der folgenden Zeiträume beantragbar sein:

  1. 1. Februar 2022 bis 31. Dezember 2022
  2. 1. Februar 2022 bis 30. September 2022
  3. 1. Oktober 2022 bis 31. Dezember 2022
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