A ARBEITSBRILLE Und sonstige Arbeitsmittel, die den Anklang der Privatheit haben sind nur dann absetzbar, wenn Sie die BERUFLICHKEIT nachweisen können, wie etwa Schutzbrillen oder Bildschirmbrillen. B BÜRORAUMIst steuerlich absetzbar wenn er den Mittelpunkt der Tätigkeit darstellt, jüngst auch anerkannt vom Verwaltungsgerichthof für Vortragenden mit Autorentätigkeit. (VwGHvom 28.05.2009, 2006/15/0299) C CHARITYIst steuerlich absetzbar, wenn die Hingabe von Sach- oder […]
Schlagwort: Betriebsausgaben
ABC der Betriebsausgaben I
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