Abfederung der Autokostensteigerung für Pendler

Hohe Treibstoffkosten werden durch die zeitlich befristete Anhebung des Pendlerpauschales und des Pendlereuros ausgeglichen. Hier einige Eckdaten:

STEUERbasics Pendlerpauschale

  • Jedem Arbeitnehmer steht der Verkehrsabsetzbetrag von 400 € jährlich zu, womit die Kosten der Hin- und Rückfahrt zur Arbeit unabhängig von Strecke und Verkehrsmittel steuerlich berücksichtigt werden.
  • Ein weiterer Absetzbetrag, das Pendlerpauschale, steht für längere Fahrtstrecken bzw. längere Fahrtzeiten zu. Dabei wird auch die Häufigkeit des Berufsweges und die Möglichkeit öffentliche Verkehrsmittel zu verwenden berücksichtigt.
  • Mit 2014 ist der Pendlereuro als zusätzliche direkte Steuergutschrift eingeführt worden.
  • Pendlerpauschale und Pendlereuro stehen für öffentliche und private Verkehrsmittel zu. Wer jedoch ein Firmenfahrzeug benutzen darf, erhält den erhöhten Absetzbetrag und die Steuergutschrift nicht – ausgenommen: Firmen(elektro)fahrrad.
  • Und wer ein Öffi-Ticket oder Klima-Ticket von seinem Arbeitgeber finanziert bekommt, hat ebenso keinen Anspruch auf das Pendlerpauschale bzw. den Pendlereuro.
  • Für die Berücksichtigung von Pendlerpauschale und –euro ist einzig das Ergebnis des Pendlerrechners  heranzuziehen. Zu finden auf: pendlerrechner.bmf.gv.at.

STEUERnews Pendlerpauschale

Ab Mai 2022 werden alle Pendler-Pauschalabsetzbeträge um 50% erhöht.

  • „Öffi“-Pauschale
  • „KFZ“-Pauschale
  • Der Pendlereuro, bisher 2 € je km der einfachen Strecke jährlich, wurde auf 8 € je km erhöht. Z.B. 45 km Weg zur Arbeit ergibt eine Steuerentlastung von 360 € jährlich.
  • Die Erhöhungen gelten bis Juni 2023.

Marina Polly 06/2022

Siehe auch: Erhöhung Pendlerpauschale 04/2022, Klimaticket 12/2021, Auto & Kosten 04/2019

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