Investitionsfreibetrag/Gewinnfreibetrag zum Jahreswechsel

Investitionsfreibetrag

Ab 1.1.2027 reduziert sich der Investitionsfreibetrag (IFB) von 20% auf 10% bzw. für ökologisch sinnvolle Investitionen von 22% auf 15%. Daher ist es sinnvoll zu prüfen, ob geplante Investitionen noch dieses Jahr getätigt werden sollen.

Voraussetzung für den IFB ist die Anschaffung bzw. Herstellung von abnutzbarem Anlagevermögen. Dieses muss mindestens auf vier Jahre abgeschrieben werden. Die Verwendung dafür muss in Österreich stattfinden. Gedeckelt ist der IFB mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten in Höhe von 1 Mio Euro.

Gewinnfreibetrag

Der Grundfreibetrag für Gewinne bis zu 33.000 Euro in Höhe von 15% des steuerlichen Gewinns bleibt unverändert. Darüber hinaus kann der investitionsabhängige Gewinnfreibetrag in Höhe von 13% in Anspruch genommen werden. Neben abnutzbaren körperlichen Wirtschaftsgütern, zählen auch risikoarme Wertpapiere mit einer Restlaufzeit von mindestens vier Jahren zu den tauglichen Investitionen. Allerdings werden die Wertpapierkäufe ab dem 1.1.2027 für drei Jahre ausgenommen. Erst ab 2030 sollen diese wieder zugelassen werden.

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