Kassenrichtlinie 2012

Zahlreiche gesetzliche Änderungen bei den Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten bzw. die rasante technische Entwicklung machen es für die Betroffenen schwierig, die Ordnungsmäßigkeit ihrer Kassensysteme zu beurteilen. Aus diesem Grund wurde am 28.12.2011 die Kassenrichtlinie 2012 veröffentlicht, wodurch im Wesentlichen die geltende Rechtslage präzisiert und keine Neuregelungen getroffen wurden. Ziel dieser Richtlinie ist es, eine Basis für eine einheitliche Verwaltungs- und Besteuerungspraxis zu schaffen und somit Unternehmerinnen und Kassenanbieterinnen mehr Rechtssicherheit zu bieten. Die Kassenrichtlinie gibt in aller Ausführlichkeit die einzuhaltenden Grundsätze bei der maschinellen oder datenträgerunterstützten Aufzeichnung von Geschäftsvorfällen (Ereignisse ab der Auftragserteilung bezüglich eines geldwerten Leistungsaustausches zwischen Unternehmerin und Kundin) wider. Hier seien nur die Wesentlichsten genannt:

–          Die Aufzeichnungen sind so zu führen, dass sie einer sachverständigen Dritten in möglichst kurzer Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle vermitteln können. 

–          Sie sollen chronologisch geordnet, vollständig, richtig und zeitgerecht verfasst werden.

–          Die einzelnen Geschäftsvorfälle sollen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen.

–          Falls eine Aufzeichnungspflicht für Bareingänge und Barausgänge besteht, sollen diese täglich einzeln festgehalten werden.

Unternehmerinnen, die mit Kassensystemen arbeiten, ist jedenfalls anzuraten einen genaueren Blick in die Kassenrichtlinie zu werfen, da die Voraussetzungen zur Sicherstellung der vollständigen und richtigen Erfassung bis spätestens Ende 2012 erfüllt sein müssen und je nach Kassentyp variieren. 

(Lilian Levai) 03/12

Siehe auch: Kassenrichtlinie 2012 (03/2013), Vom Beleg zur Buchhaltung (06/2010)

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