2. Stabilitätsgesetz 2012 – der sozialversicherungsrechtliche Teil des Sparpaketes

Während das 1. Stabilitätsgesetz 2012 Maßnahmen im Bereich des Abgabenrechts behandelt, sieht das 2. Stabilitätsgesetz 2012 Reformen in den Bereichen Sozialversicherung und Arbeitsmarkt vor. Im Folgenden werden die wesentlichsten Änderungen kurz dargestellt.

siehe auch: 1. Stabilitätsgesetz 2012 (03/2012)

Änderungen im Bereich der Sozialversicherung

–      Der Beitragssatz in der Pensionsversicherung wird für Versicherte nach GSVG ab 2013 von 17,5 % auf 18,5 % erhöht.

–      Ebenso wird der Beitragssatz in der PV für Versicherte nach dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG) ab 1.7.2012 von 15,5 % auf 16 %, ab 1.7.2013 auf 16,5 % und schließlich ab 1.1.2015 auf 17 % angehoben.

–      Auch die monatliche Höchstbeitragsgrundlage erfährt ab 2013 zusätzlich zur jährlichen Aufwertung eine Anhebung um 90 €.

Änderungen im Bereich des Arbeitsmarktes

–      Die Beitragspflicht zur Arbeitslosenversicherung gilt ab 2013 für Personen, die dann 60 Jahre alt werden, bis zur Vollendung des 63. Lebensjahres.

–      Ebenfalls ist für diese Personen der Zuschlag zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag (IESG-Beitrag) bis zur Vollendung des 63. Lebensjahres zu leisten.

–      Bei Auflösung eines Dienstverhältnisses durch die Dienstgeberin ist ab 2013 eine Auflösungsabgabe iHv 110 € zu entrichten. Ausgenommen davon sind auf längstens 6 Monate befristete Dienstverhältnisse, die Auflösung eines Lehrverhältnisses und die Beendigung eines verpflichtenden Ferial- oder Berufspraktikums, sowie die Auflösung des Dienstverhältnisses während des Probemonats.

Siehe auch: Wieviel Steuern und SV zahlen wir (09/2010), ALV-Beiträge (6/2011)

(Renate Schneider) 03/12

Nach oben