Neuerungen für Studierende

Beginnend mit dem kommenden Wintersemester 2011/12 ist die Zulassung zum Studium davon abhängig, ob man sich rechtzeitig, also bis zum 31. August 2011, und noch vor der tatsächlichen Inskription angemeldet hat. Diese Voranmeldung erfolgt zumeist online und direkt bei der jeweiligen Universität. Die Neuregelung betrifft Studienanfänger, Studierende, die auf ein neues Bachelor-, Master- oder Diplomstudium umsteigen und jene, die ein Studium wieder aufnehmen wollen. Ausnahmen bilden Studien, die gesondert gesetzlich geregelt sind, wie etwa solche, die an Aufnahme- und Eignungsverfahren gebunden sind.
Hat man das (Vor)Anmeldeverfahren überwunden, ist einem der Studienplatz neuerdings auch nicht mehr sicher. Hierfür muss zuerst die erneuerte Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP) absolviert werden. Obwohl das Weiterstudieren an diesen Abschnitt geknüpft ist, sieht das Gesetz lediglich zwei (bisher waren es drei) Prüfungsantritte vor. Den Universitäten steht es jedoch frei autonom einen dritten Antritt zuzulassen. Gelingt es einem Studierenden nicht diese Zugangsvoraussetzung zu erfüllen, kann er zwar ein anderes Studium beginnen, die Anspruchsdauer der Familienbeihilfe ändert sich allerdings nicht. Als kleiner Trost „dürfen“ Studenten künftig aber mehr arbeiten, da seit 1.1.2011 die Zuverdienstgrenze für Studierende von 9.000 auf 10.000€ erhöht wurde.

siehe auch: Familienbeihilfe (12/2010)

(Lilian Levai) 06/11

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