Budgetbeihilfe statt Familienbeihilfe

Heftige Diskussionen in den Medien haben die Tatsache, dass die Familienbeihilfe Studierenden (unter Erfüllung der sonstigen Anspruchsvoraussetzungen) ab 1. März 2011 nicht mehr bis zum vollendeten 26. sondern nur noch bis zum vollendeten 24. Lebensjahr ausbezahlt wird, ins Zentrum der Aufmerksamkeit gerückt. Jedoch sind von dieser Kürzung eben nicht nur Studierende, sondern auch volljährige Kinder,

–      die in einer sonstigen Berufsausbildung oder –fortbildung sind

–      die zwischen dem Ende ihrer Schulausbildung und vor dem Beginn einer weiteren Berufsausbildung stehen

–      die zwischen dem Abschluss des Präsenz- oder Zivildienstes und dem frühestmöglichen Beginn bzw. der Fortsetzung der Berufsausbildung stehen, betroffen.


Junge Männer, die sich bereits in einer Berufsausbildung befinden oder studieren und Präsenz- oder Zivildienst geleistet haben, erhalten die Familienbeihilfe nur noch längstens bis zur Vollendung des 25. und nicht mehr des 27. Lebensjahres. Die Absolvierung eines freiwilligen sozialen Jahres, was zumeist junge Frauen betrifft, bleibt jedoch unberücksichtigt.


Für junge, sich in einer Berufsausbildung befindende oder studierende Frauen verlängert sich der Anspruch auf Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 25. (bisher des 27.) Lebensjahres, wenn sie spätestens am Tag der Vollendung des 24. (bisher des 26.) Lebensjahres schwanger sind.

All jene Daten, die Studierende dem Finanzamt bisher zur Beantragung der Familienbeihilfe per Post zukommen lassen mussten, werden künftig direkt von den öffentlichen Universitäten elektronisch übermittelt. Somit müssen Betroffene selbst keinen administrativen Aufwand mehr betreiben, um die Familienbeihilfe (nicht) zu bekommen.


Besonders hart treffen die Änderungen ab Februar 2011 arbeitsuchende Kinder, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und keinen Anspruch auf sonstige Beihilfen (wie etwa Arbeitslosengeld) haben, da sie künftig auch keine Familienbeihilfe mehr bekommen.

Die bisher im September verdoppelte Familienbeihilfe wird dadurch ersetzt, dass für jedes Kind zwischen 6 und 15 Jahren 100 € mehr als sonst ausbezahlt werden.


Mit 31.Dezember 2010 entfällt der Mehrkindzuschlag, der bisher Familien mit mindestens drei Kindern zustand.

Die verkürzte Ausbezahlung der Familienbeihilfe wirkt sich auch auf den Fahrpreisersatz von Lehrlingen und Schülern aus, da dieser an das Beziehen der Beihilfe gekoppelt ist. Neu ist auch die Gleichsetzung von österreichischen Lehrlingen bzw. Schülern mit jenen aus EU/EWR-Mitgliedstaaten. 

(Lilian Levai) 12/10

siehe auch: BASICS: Familienbeihilfe (07/2011), Neuerungen für Studierende (07/2011)

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