In Österreich gelten Rechnungen bis zu einem Betrag von 400 Euro (inkl. USt) als Kleinbetragsrechnungen. Eine solche Kleinbetragsrechnung erfordert weniger Pflichtangaben als eine normale Rechnung.
Schlagwort: Kleinunternehmer
Kleinunternehmerpauschalierung gem. § 17 EStG
Für selbständige und gewerbliche Kleinunternehmerinnen besteht die Möglichkeit einer vereinfachten Form der Gewinnermittlung – die Kleinunternehmerpauschale. Dabei werden anstelle einer vollständigen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung die Betriebsausgaben mittels Pauschalwerten berücksichtigt.
Energiekostenpauschale für Kleinunternehmer:innen
Für Kleinunternehmer:innen gibt es nun statt dem Energiekostenzuschuss die Energiekostenpauschale.
STEUERbasics: Kleinunternehmerpauschalierung
Um den kleineren Betrieben und Selbstständigen die Aufzeichnungspflichten zu erleichtern (Stichwort Entbürokratisierung) stehen etliche Möglichkeiten zur Verfügung, die Ausgaben oder einen Teil davon nicht nach den tatsächlichen Belegen sondern pauschal in Prozentsätzen der Einnahmen (bzw. Umsatz) abzusetzen.
Widerruf des Regelbesteuerungsantrags: Fristende 31.01.
Wenn der Gesamtumsatz in einem Jahr nicht mehr als 35.000 Euro netto beträgt, besteht eine Befreiung von der Umsatzsteuer („Kleinunternehmerregelung“).
Wann benötigen umsatzsteuerbefreite KleinunternehmerInnen eine UID-Nummer?
Grundsätzlich müssen KleinunternehmerInnen keine Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID-Nummer) beantragen und somit keine Umsatzsteuererklärungen abgeben. Es gibt allerdings Fälle, bei denen eine UID-Nummer erforderlich ist:
Die Regierung hat für 2020 noch einige Neuerungen auf den Weg gebracht
Für Unternehmerinnen: