Die Regierung hat für 2020 noch einige Neuerungen auf den Weg gebracht

Für Unternehmerinnen:

Stichwort Vereinfachung:

  • Für Unternehmerinnen gibt es eine neue Pauschalierung:
    Für Kleinunternehmerinnen (weniger als 35.000 € Umsatz), die im Gewerbe tätig sind 45% der Einnahmen zuzüglich der bezahlten Sozialversicherungsbeiträge
    Für Kleinunternehmerinnen, die in der Dienstleistung tätig sind, 20% der Einnahmen (zuzüglich SV)
  • Die Kleinunternehmerinnengrenze für Zwecke der Umsatzsteuer wird auf € 35.000 jährlich angehoben (bisher € 30.000)

Stichwort Entlastung:

  • Geringwertige Wirtschaftsgüter sind bis max. 800 € absetzbar (bisher € 400)
  • Krankenversicherung für Selbstständige sinkt durch Zuschuss auf 6,8% (bisher 7,68%)
  • Der Verkehrsabsetzbetrag für Geringverdienerinnen erhöht sich um € 300
  • Die Pauschalbeträge für Behinderte erhöhen sich je nach Ausmaß der Behinderung auf € 124 bis € 1.198 (bisher € 75 bis € 726)

Stichwort Ökologisierung:

  • Verringerung der NoVA sowie der motorbezogenen Versicherungssteuer für KFZ mit niedrigem CO2-Ausstoß
  • ermäßigter Steuersatz von 10% für E-Books
  • Vorsteuerabzug für E-Krafträder

Stichwort: Digitalsteuer

Aufzeichnungspflicht für Online-Plattformen, sodass die Steuerbehörde die korrekte Versteuerung bei den Anbietern überprüfen kann. Bei großen Plattformen (über 1 Mio € Umsatz) sind die Aufzeichnungen am Beginn des nächsten Jahres der Finanzverwaltung zu übermitteln, sonst nur auf Verlangen der Behörde.

(Marina Polly) 12/2019

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