Altes Verfahren im neuen Kleid?

Ab 2014 haben wir neue Gerichte, neun Verwaltungsgerichte der Länder und zwei Verwaltungsgerichte des Bundes. Das Bundesfinanzgericht ist eines davon.

Kannte man bisher im Finanzverfahren die Instanzen: Finanzamt – Unabhängiger Finanzsenat – Verwaltungsgerichtshof, so hat sich daran geändert, dass die 2. Instanz nun das Bundesfinanzgericht mit Sitz in Wien ist, jedoch mit mehreren Außenstellen: Feldkirch, Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Linz und Salzburg.

Auch die Terminologie hat sich verändert:
Was früher die Berufung war, ist nun die Beschwerde, die Beschwerde bei dem Verwaltungsgerichtshof heißt nun Revision.

Im Verfahren wird die zweite Berufungsvorentscheidung abgeschafft, also die Möglichkeit des Finanzamtes noch eine weitere Änderung seiner Feststellungen zu treffen, bevor es in den Instanzenzug geht. Weiters kann der VwGH nun auch inhaltliche und nicht nur verfahrenstechnische Entscheidungen treffen.

 (Marina Polly) 03/14

Bisherige Artikel: Die Reform der Finanzverwaltung geht weiter (06/2013), Neues im Finanzstrafrecht (04/2011)

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