Reparaturbonus – Erweiterung der Liste der Gewerbeberechtigungen

Betriebe mit passender Gewerbeberechtigung können sich als Partnerbetrieb auf der Webseite www.reparaturbonus.at registrieren und so neue Kunden gewinnen.

Teilnahmebedingungen:

  • Anmeldung als Partnerbetrieb
  • Ihr Betrieb hat eine Niederlassung in Österreich
  • Sie haben eine der folgenden Gewerbeberechtigung: Elektrotechnik, Gas- und Sanitärtechnik, Heizungstechnik, Lüftungstechnik, Kälte- und Klimatechnik, Mechatronik Kommunikationselektronik sowie Bandagisten, Orthopädietechnik, Hörgeräteakustik, Kraftfahrzeugtechnik (Autoradio, GPS), Metalltechnik, Orgelbauer, Harmonikabauer, Klaviermacher, Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger (E-Gitarren), Holzblasinstrumenteerzeuger, Blechblasinstrumenteerzeuger und Uhrmacher oder üben das freie Gewerbe Austausch von Standardindustriekomponenten von Personalcomputern, Fahrradtechnik (E-Bikes) Wartung von Akkumulatoren und Austausch von Zellen, Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik aus.

Privatpersonen können im Förderzeitraum (Ende April bis Ende Dezember bzw. bis der Fördertopf ausgeschöpft ist) Bons downloaden und bei der Zahlung im Reparaturbetrieb vorzeigen. Bezahlt wird dann nur mehr die Differenz zur Förderung (50 Prozent der Kosten bis zu max. 200 Euro bzw. max. 30 Euro für einen Kostenvoranschlag). Der Betrieb reicht dann die Bons über die Webseite ein und beantragt die Refundierung der Förderbeträge. Die Auszahlung erfolgt voraussichtlich monatlich.

Mehr Infos gibt es unter www.reparaturbonus.at

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