Die letzten Unwetter haben in Teilen von Österreich große Schäden verursacht

Für alle Betroffenen eine kleine Übersicht, welche steuerlichen Erleichterungen für Opfer und HelferInnen bestehen:

Für HelferInnen:

  • Absetzbarkeit von Spenden an Organisationen zur Hilfestellung in Katastrophenfällen und an freiwillige Feuerwehren
  • Absetzbarkeit von Geld- und Sachhilfen von UnternehmerInnen, sofern eine mediale Werbewirkung besteht
  • Freiwillige HelferInnen bei Katastrophen- oder Rettungseinsätzen bekommen einen Rechtsanspruch auf Fortzahlung ihres Gehalts – finanziert aus dem Katastrophenfonds.(dies gilt seit 1. September 2019)

Für Opfer:

  • Steuerfreiheit von erhaltenen Zuwendungen oder Spenden
  • Absetzbarkeit von Kosten für die Beseitigung von unmittelbaren Katastrophenfolgen und dadurch bedingte Nachbeschaffungen sind als außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt (nicht allerdings für Zweitwohnsitze)
  • weiters Gebührenbefreiungen, Fristerstreckungen und Erleichterungen bei Steuerzahlungen

(Mag. Marina Polly)

Siehe auch: Katastrophenschäden (06/2013)

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