Anpassung des Familienbonus Plus für Kinder in Europa

Die steuerliche Entlastung für mit Kindern in Zusammenhang stehende Kosten durch den Familienbonus Plus kommt ab der Veranlagung 2019 zum Tragen. Durch die Familienbonus Plus-Absetzbeträge-EU-Anpassungsverordnung wurden verschiedene Leistungen für Kinder, die sich dauerhaft in einem anderen EU/EWR-Staat oder in der Schweiz aufhalten, über einen Anpassungsfaktor dem Preisniveau des jeweiligen Landes angepasst. Erstmalig ist diese Verordnung auf Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 31.12.2018 enden, anzuwenden. In Bezug auf Veranlagungen zur Einkommenssteuer kommt die Verordnung erstmals für das Kalenderjahr 2019 zur Anwendung. Die Verordnung regelt Anpassungen für den Familienbonus Plus, den Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag, den Unterhaltsabsetzbetrag und den Kindermehrbetrag.

Staat, in dem sich die Kinder ständig aufhalten Familienbonus pro Monat vor dem 18. Geburtstag Familienbonus pro Monat nach dem 18. Geburtstag AVAB od. AEAB für das 1. Kind Unterhalts- AB pro Monat für das 1. Kind Kindermehrbetrag pro Jahr pro Kind
Österreich 125,00 41,68 494,00 29,20 250,00
Deutschland 121,75 40,60 481,16 28,44 243,50
Schweiz 190,00 63,35 750,88 44,38 380,00
Slowakei 80,13 26,72 316,65 18,72 160,25
Tschechien 77,38 25,80 305,79 18,07 154,75
Ungarn 70,25 23,42 277,63 16,41 140,50

(Lilian Levai) 03/19

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