Anmeldung von Dienstnehmerinnen

Warum die Dienstgeberin so viele Daten bekanntgeben muss.

Bei der Anmeldung von Dienstnehmerinnen ist es aktuell mit einer sog. „reduzierten Anmeldung“ schnell erledigt. Mit Name, Versicherungsnummer, Arbeitsbeginn, vollversichert oder geringfügig, Arbeiterin oder Angestellte, echter oder freier Dienstvertrag ist es getan.

Für die korrekte Abrechnung und Erfüllung aller Meldepflichten, die sich aus der Personalverrechnung ergeben, jedoch noch nicht! Was noch unbedingt erforderlich ist?

Adresse der Dienstnehmerin für die mtl. Beitragsgrundlagenmeldung
Staatsbürgerschaft wegen der ev. Meldung beschäftigter Ausländerinnen
Familienstand vorbereitend für familiäre Ansprüche oder Verpflichtungen
Dienstort zur Meldung bei der örtlich zuständigen GKK*)
beschäftigt als zur Erstellung des Dienstzettel, zur Einstufung und Beurteilung, ob Schwerarbeit oder Gesundheitsarbeit vorliegt
anzuwendender Kollektivvertrag für die Einstufung
Einstufung in Beschäftigungsgruppe und Beschäftigungsjahr
Schwerarbeit für die Schwerarbeitsmeldung
Gesundheitsarbeit für die Anmeldung im Gesundheitsberuferegister
Monatslohn (für Arbeiterinnen)
Monatsgehalt (für Angestellte)
für die Bezugsabrechnung, Kontrolle mit dem Mindestbezug laut Kollektivvertrag
Arbeitszeit wöchentlich bzw. täglich für die Berechnung von Urlaubszeiten bzw. Arbeitsausfällen
Pendlerin, Alleinverdienerin, Familienbonus zur Berücksichtigung von Steuerbegünstigungen

SteuerTIPP: Verwenden Sie unser Anmeldeformular im Service-Bereich unserer Website zur Unterstützung!

*) Örtlich zuständig ist die Gebietskrankenkasse des Dienstorts – zumindest vorerst. Ob sich nach der Zusammenlegung der GKKs daran etwas ändern wird, ist abzuwarten.

(Marina Polly) 03/19

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