Update Umsatzsteuer für Beherbergung

Im Frühjahr dieses Jahres wurde die Senkung des Umsatzsteuersatzes für Beherbergungsleistungen von bisher 13% auf 10% beschlossen. Diese Änderung tritt mit 01.11.2018 in Kraft. Künftig können Beherbergungsunternehmen wieder den einheitlichen Steuersatz von 10% auf Beherbergung und Frühstück anwenden. Die aufwändige Aufteilung entfällt somit.

(Lilian Levai) 06/18

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