Neues in FinanzOnline

Für einen Steuerpflichtigen, der seinem steuerlichen Vertreter keine Zustellvollmacht erteilt hat, werden seit 1.1.2013 Steuerbescheide elektronisch in die DataBox zugestellt, außer der FinanzOnline-Teilnehmer verzichtet ausdrücklich darauf. Damit beginnt unabhängig davon, ob das jeweilige Dokument in der DataBox durch den FinanzOnline-Teilnehmer geöffnet wird, der Fristenlauf für die rechtzeitige Einbringung einer Berufung. Es besteht aber die Möglichkeit in FinanzOnline in der Funktion „Zustellung“ eine E-Mail-Adresse zu hinterlegen, um bei Eingängen in die DataBox informiert zu werden. Dies hat allerdings keinen Einfluss auf den Beginn des Fristenlaufes mit der Zustellung in die DataBox. Sofern weiterhin Zustellungen in Papierform gewünscht werden, kann dieser Verzicht auf elektronische Zustellung jederzeit in der Funktion „Zustellung“ durchgeführt werden.

Im Rahmen dieser technischen Umstellung wurden bedauerlicher Weise bei allen Benachrichtigungen über die Steuervorauszahlungen für das 1. Quartal 2013 keine Erlagscheine beigelegt. Ab dem 2. Quartal 2013 sollen in bewährter Form jene Steuerzahler, die nach wie vor den Papier- bzw. Postweg bevorzugen, ihre Benachrichtigung inklusive Erlagscheine per Post erhalten. FinanzOnline-Teilnehmer können die papierlose Zustellung und elektronische Bezahlung wählen.

(Renate Schneider) 03/13

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