Erhöhung der Zuverdienstgrenze bei Bezug der Familienbeihilfe

Seit 1. Jänner 2020 dürfen Arbeitnehmer und Selbstständige höchstens 15.000 € brutto an zu versteuerndem Einkommen pro Kalenderjahr dazu verdienen, um den Anspruch auf Familienbeihilfe zu behalten.

(Lilian Levai) 07/21

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