NPO-Unterstützungsfonds

Wer profitiert davon?

Folgende nicht-gewinnorientierte Organisationen (NPOs) und gemeinnützige Vereine können einen Antrag stellen:

  • gemeinnützige Organisationen aus allen Lebensbereichen
  • Freiwillige Feuerwehren
  • gesetzlich anerkannte Religionsgemeinschaften

Voraussetzungen sind der Sitz sowie die Tätigkeit in Österreich, ein Gründungs- oder Errichtungsdatum vor bzw. am 10.03.2020 sowie eine wirtschafltiche Beeinträchtigung durch die Corona-Krise.

Wie funktioniert die Beantragung?

Der Antrag ist online zu stellen. 

Sind die förderbaren Kosten, z.B. Miete, Strom und Struktur-Beitrag, in Summe höher als 3.000 €, wird höchstens der Einnahmen-Ausfall ersetzt. Berechnung: Einnahmen von 1.1. bis 30.9.2019 abzüglich Einnahmen von 1.1. bis 30.9.2020 (bei Neugründungen nach dem 1.1.2019 können die Einnahmen für die fehlenden Monate durch Hochrechnung oder Selbsteinschätzung bestimmt werden).

Auszahlung:

  • bis zu 3.000 €: sofort
  • bis 6.000 €: 3.000 € sofort, weitere Auszahlung nach erfolgter Prüfung der Abrechnung
  • über 6.000 €: 50% sofort, weitere Auszahlung nach erfolgter Prüfung der Abrechnung

(Astrid Podiwinsky) 07/2020

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